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Hausärztliche Versorgung
Früher kam der Hausarzt ins Haus. Das macht er auch heute noch, wenn es medizinisch notwendig ist - aber der Begriff Hausarzt bedeutet viel mehr. Der mitbehandelnde Spezialisten schickt seinen Bericht an den Hausarzt, so dass in den Hausarztunterlagen möglichst vollständig Ihre Krankengeschichte nachvollziehbar ist, wichtige Informationen bleiben so für Sie erhalten. Oftmals ist eine medizinische Behandlung aber gar nicht der richtige Weg zur besseren Gesundheit und Wohlbefinden, berufliche und private Lebensumstände beeinflussen unser Befinden oft viel stärker als Krankheiten. Um dies herauszufinden werden Sie bei mir als Ihrem Hausarzt die Möglichkeit zu einem ausführlichen und ungestörten Gespräch haben. Zum genauen Inhalt der hausärztlichen Versorgung: In der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V).
An der hausärztlichen Versorgung nehmen Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil.
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