Hausärztliche Versorgung


Hausarzt - was bedeutet das überhaupt?

Früher kam der Hausarzt ins Haus. Das macht er auch heute noch, wenn es medizinisch notwendig ist - aber der Begriff Hausarzt bedeutet viel mehr.
Einen Hausarzt können Sie bei allen persönlichen und medizinischen Problemen in Anspruch nehmen. Sollte der Umfang seiner Erfahrungen und Untersuchungsmöglichkeiten zur Behandlung Ihrer Erkrankung nicht ausreichen, werden Sie von ihm zu anderen Fachärzten überwiesen (Hausarzt als Lotse im Gesundheitssystem. Befreiung von der quartalsweise erhobenen Praxisgebühr).

Der mitbehandelnde Spezialisten schickt seinen Bericht an den Hausarzt, so dass in den Hausarztunterlagen möglichst vollständig Ihre Krankengeschichte nachvollziehbar ist, wichtige Informationen bleiben so für Sie erhalten.
Im gemeinsamen Gespräch soll die für Sie richtige Behandlung gefunden werden.

Oftmals ist eine medizinische Behandlung aber gar nicht der richtige Weg zur besseren Gesundheit und Wohlbefinden, berufliche und private Lebensumstände beeinflussen unser Befinden oft viel stärker als Krankheiten. Um dies herauszufinden werden Sie bei mir als Ihrem Hausarzt die Möglichkeit zu einem ausführlichen und ungestörten Gespräch haben.

Zum genauen Inhalt der hausärztlichen Versorgung:

In der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V).
Dabei umfasst der Bereich der hausärztlichen Versorgung

  • die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und sozialen Umfeldes,
  • die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,
  • die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung, sowie
  • die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.

An der hausärztlichen Versorgung nehmen Ärzte für Allgemeinmedizin und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung teil.